Der Vorstand
Der Kreisverband wird von einem Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Die Vorstandsmitglieder sind hauptamtlich tätig.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen der Kreisversammlung und des Präsidiums.
Ihm obliegen insbesondere:
- die Erhaltung des Vereinsvermögens
- die ordnungsgemäße Buchführung
- die Einhaltung und Überwachung des Haushaltsplanes/Budgetplanes
- die Überwachung der Liquidität und des Vermögensstandes der verschiedenen Einrichtungen des Vereins
- die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben der Arbeitnehmer