Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus den von der Kreisversammlung zu wählenden Präsidiumsmitgliedern:
- dem Präsidenten
- seinen zwei Vizepräsidenten
- dem Kreisverbandsarzt
- dem Justitiar
und den Vertretern der Rotkreuz-Gemeinschaften:
- dem Kreisbereitschaftsleiter
- dem Vertreter des Jugendrotkreuz
- dem Vertreter der Bergwacht
sowie dem Rotkreuz-Beauftragten.
Die Amtszeit des Präsidiums beträgt 4 Jahre.
Das Präsidium beschließt über grundsätzliche Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband, soweit diese nicht der Kreisversammlung zugeordnet sind. Es hat die Aufgabe, die Geschäfte des Vorstandes zu überwachen.
Die Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig.