Unser neuer Heimbeirat im Senoirenheim Justusstift

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Wahl auf Dauer in unserem Heim aufgenommen sind.
Wahlvorschläge konnten dem Wahlausschuss von jedem Heimbewohner vorgelegt werden.
Dafür hatte der Wahlausschuss Vordrucke vorbereitet.
Der Heimbeirat als Vertretungsorgan der Heimbewohner ist, berufen, die im Heimgesetz vorgesehenen Mitwirkungsrechte der Bewohner wahrzunehmen.
Daher lag es im Interesse aller Heimbewohner unseres Hauses, dass genügend Wahlvorschläge für die Kandidaten eingereicht wurden und sich diese auch für das Ehrenamt zur Verfügung stellen.
Nach einer kleinen Umfrage, wer sich für unseren Heimbeirat stellt, fand eine geheime Wahl statt. Nach der der Auszählung der Stimmen, können wir unseren 5 Damen recht herzlich gratulieren.
Auf eine gute Amtszeit.