Der Rettungsdienst hat bei Notfallpatienten (Verletzten oder Erkrankten, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind) lebensrettende oder sonst erforderliche Maßnahmen durchzuführen mit dem Ziel, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders
ausgestatteten Rettungstransportwagen (RTW) in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Sonstige kranke, verletzte oder hilfebedürftige Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während eines Transports fachlicher Betreuung oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens (KTW)
bedürfen, werden durch den Krankentransport befördert.
Krankentransport und Rettungsdienst bilden eine medizinisch-organisatorische und wirtschaftliche Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat Vorrang gegenüber Krankentransporten. |